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GTS-Informationsveranstaltung

Die Präsentationen zu der Informationsveranstaltung über die aktuellen Fördermöglichkeiten im Programm, die am 11. Mai 2012 in Dresden stattfand, finden Sie in der Rubrik Veranstaltungstermine.

Die neue Version des Umsetzungsdokuments steht zur Verfügung

In der Rubrik Fördergrundlagen - Rechtsgrundlagen finden Sie das aktuelle Umsetzungsdokument in der Fassung vom 22.03.2012.

Die neue Version des Programmdokuments steht zur Verfügung

In der Rubrik Fördergrundlagen - Rechtsgrudlagenfinden Sie das aktuelle Programmdokument in der Fassung, die am 27.03.2012 von der Europäischen Kommission genehmigt wurde.

Neue Formulare für die sächsischen Kooperationspartner

In der Rubrik Formulare – Antragstellung wurden die aktuellen Formulare zu den Personalkosten und – ausgaben für die sächsischen Kooperationspartner veröffentlicht.

Ausschreibungsverfahren für die Erstellung des Gutachtens zum Thema Herausforderungen und Ziele für Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit Beteiligung Polens nach 2013

Das Ministerium für Regionalentwicklung in Polen, das die Aufgaben der Verwaltungsbehörde und des Programmkoordinators für 7 Programme der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit erfüllt, lädt alle zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren für die Erstellung des Gutachtens zum Thema Herausforderungen und Ziele für Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit Beteiligung Polens nach 2013 ein.

Das Ziel des Gutachtens ist die Erarbeitung des neuen Modells der ETZ Programme. Es soll den Mehrwert der Programme steigern durch die Abkehr von traditionellen Aktivitäten, die durch die Programme gefördert werden und die Umorientierung von seinen Prioritäten auf die Ziele von neuen Entwicklungsstrategien auf der EU-Ebene und der Ebene der Mitgliedstaaten. Der zusätzliche Nutzen für die Programme soll die Stärkung von Synergieeffekten, Nachhaltigkeit und Sichtbarkeit der umgesetzten Projekte sein.

Dies vorausgeschickt sollen zuerst die Herausforderungen und Barrieren, die an den polnischen Grenzen zu EU-Staaten anwesend sind, identifiziert werden und auf sie sollen die grenzübergreifenden Programme in Rahmen der territorialen Zusammenarbeit in Jahren 2014-2020 gezielt sein. In diesem Fall sind die Hauptfaktoren: ihr Entwicklungspotenzial, Rechtsregelungen, darunter Projekte von Verordnungen zu der Kohäsionspolitik, Entwicklungsstrategien auf EU - und nationaler Ebene, und finanzielle Beschränkung. Der thematische Umfang der Förderung für jedes Programm ist zu bestimmen.

Es ist wichtig dabei, dass der Förderungsbereich der grenzübergreifenden Programme sich nicht auf Befriedigung der Bedürfnisse von den bestimmten Regionen konzentriert, die durch die nationalen Mittel finanziert sein sollte, sondern der dauerhaften Integration und der Bekämpfung der sozio-ökonomischen Barrieren dient.

Schließlich soll sich das Gutachten auf die Identifizierung von Gebieten fokussieren, in welchen die Durchführung von neuen/innovativen Aktivitäten realistisch ist. Für das vorliegende Gutachten wird der Begriff „Innovativität” weit verstanden und wird nicht nur auf die wirtschaftliche Auffassung beschränkt, wie z.B. in Programmen , die vor allem an KMU adressiert wird.

Die Innovativität soll als die neuen / innovativen Konzeptionen der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Regionalentwicklung, wie z.B. e-Verwaltung, e-Services, e-Gesundheit, verstanden werden. Sie beabsichtigt also den zusätzlichen Nutzen für die sozio-ökonomische Entwicklung und Verbesserung der Skaleneffekte der Programmwirkungen.

Die Schlussfolgerungen aus dem Gutachten sollen einen Beitrag in die Verhandlungen mit regionalen und nationalen Partnerbehörden über Ziele und thematischen Umfang der Unterstützung für grenzüberschreitende Zusammenarbeitsprogramme 2014-2020 leisten. Sie sollen auch ein Beitrag für redaktionelle Gruppen sein, von denen die kommenden Programme vorbereitet werden. Das Gutachten soll auch als Vorunterlagen für die Ex-Ante-Evaluierung dienen.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, finden Sie diese zusammen mit den verbindlichen Dokumenten auf der Seite des polnischen Ministeriums für egionalentwicklung.

Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der 7. Mai 2012, 10:00 Uhr.

Ausführliche Beschreibung des Auftragsgegenstandes

Ab sofort verfügbar: neuer Leitfaden für deutsche Begünstigte zur Art.-16-Prüfung

In der Rubrik Projektumsetzung finden Sie die aktuelle Fassung des Leitfadens für deutsche Kooperationspartner zur Art.-16-Prüfung.

Projektabschlussdatum – Information für Antragsteller

Ab dem 1. November 2011 gilt für alle Neuanträge in der Regel eine Projektlaufzeit von max. 2 Jahren. Die Projekte müssen in der Regel bis zum 30.06.2014 umgesetzt werden. Dies wurde zwischen der Verwaltungsbehörde und dem Programmkoordinator mit Blick auf den Fortschritt und die Vorbereitung eines erfolgreichen Abschlusses der Förderperiode vereinbart. Die Kooperationspartner werden gebeten, diese Neuregelung bei der Planung und Erarbeitung ihrer Projekte zu beachten.

Personalausgaben - Information für polnische Antragsteller

Nach vielen Fragen bezüglich der Förderfähigkeit von Personalausgaben im OP Sachsen - Polen 2007-2013 teilen wir mit, dass bei Einstellung des Projektpersonals auf Basis eines Dienstleistungsvertrages / Werkvertrages die Personalausgaben im Finanzierungsplan in der Rubrik Dienstleistungen Dritter unter Punkt d) aufzuführen sind und nicht unter Personalausgaben.

In der Rubrik Personalausgaben sind nur die Ausgaben für das Personal anzugeben, welches auf Basis eines Arbeitsvertrages angestellt wird.

Wanderausstellung steht zur Ausleihe bereit

Alle Interessierten bzw. Einrichtungen, die im Rahmen des Operationellen Programms der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2007-2013 Schulungen, Workshops, Konferenzen oder andere Veranstaltungen planen, können für diesen Zeitraum die Programm-Ausstellung ausleihen.

Die Ausstellung ist als mobile und modular erweiterbare, zweisprachige Wanderausstellung konzipiert und umfasst acht bebilderte Stelen mit den allgemeinen Informationen zum Programm, zum Fördergebiet und zu den Fördergegenständen. Die Ausstellung eignet sich ideal für den grenzübergreifenden Einsatz und kann vor allen interessierten Projektträgern im gemeinsamen sächsisch-polnischen Grenzgebiet kostenlos ausgeliehen werden. Darüber hinaus wird das Gemeinsame Technische Sekretariat die Ausstellung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit während der Veranstaltungen, Konferenzen, Schulungen nutzen.

Interessierte Einrichtungen können sich jederzeit an das Gemeinsame Technische Sekretariat wenden, um die Ausleihe der Ausstellung anzumelden.

Hinweise für Antragsteller

Um die Projektbearbeitung von neu eingereichten Anträgen zu beschleunigen, bitten wir die Antragsteller, folgende Hinweise zu beachten:

1. Die Projektunterlagen sollen idealerweise in 3 Ordnern mit Beschriftung (d. h. Original, Kopie) abgegeben werden. Das ermöglicht eine schnelle Feststellung, in welchem Ordner sich die Kopie und in welchem sich die Originale befinden.

2. Die Antragsteller sollen die Projektunterlagen nicht binden lassen und nicht in einzelne Prospekthüllen stecken. Es ist völlig ausreichend, wenn die Projektunterlagen gelocht und in den entsprechenden Ordner abgeheftet werden.

3. Die Projektunterlagen vom Lead-Partner und von den Projektpartnern sollten zusam-men abgeheftet werden (z.B. alle Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen oder alle Erklärungen über die Gewährleistung der Zweckbindungsfrist, usw.).

Das Gemeinsame Technische Sekretariat bittet die Antragsteller, die Unterlage "Fachliche Projektbeschreibung" (Darstellung des Projektes aus fachlicher Sicht einschließlich Darlegung der Kompetenz der Kooperationspartner und ihrer Fachprojektmitarbeiter in Bezug auf den Projektinhalt) bereits zusammen mit den Pflichtunterlagen, die mit dem Projektantrag einzureichen sind, vorzulegen. Dies erleichtert die programmspezifische und fachliche Prüfung des Projektantrages.

Antragsformular online

Das Antragsformular auf finanzielle Unterstützung für Vorhaben aus dem Operationellen Programm der grenzübergreifenden Zusammenarbeit Sachsen-Polen 2007-2013 steht auf der Seite Formulare unter der Rubrik Antragstellung zur Verfügung.

Antragstellung

Der Projektantrag wird online und zweisprachig (in Deutsch und Polnisch) ausgefüllt. Ist das Antragsformular vollständig fertiggestellt, sind drei gedruckte, vom Lead Partner unterzeichnete Exemplare im Gemeinsamen Technischen Sekretariat (GTS) einzureichen. Polnische Lead-Partner haben auch die Möglichkeit, ihren Antrag bei dem für sie zuständigen Regionalen Kontaktpunkt - in Jelenia Góra (Woiwodschaft Niederschlesien) oder in Zielona Góra (Woiwodschaft Lubuskie) - abzugeben und diesen zu beauftragen, den Projektantrag an das GTS weiterzuleiten. Anträge können laufend eingereicht werden.

Gemeinsam mit dem Projektantrag sind folgende Pflichtunterlagen bei Antragstellung einzureichen:

- Kooperationsvertrag,

- Erklärung der Kooperationspartner,

- Identitätsfeststellung,

- datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung,

- Erklärung über die Gewährleistung der Finanzierung der Projektdurchführung

- Nachweis der Rechtspersönlichkeit inkl. Vertretungsberechtigung,

- detaillierte Projektbeschreibung.

Diese Unterlagen sind insgesamt dreimal pro Projekt vorzulegen, d.h. bei Formularen – zweimal im Original und einmal als Kopie, bei anderen Unterlagen – einmal im Original und zweimal als Kopie).

Weitere Unterlagen

Zur Einreichung weiterer Unterlagen fordert das Gemeinsame Technische Sekretariat die Kooperationspartner gesondert auf. Welche Unterlagen zur Beantragung der Förderung Ihres Vorhabens notwendig sind, entnehmen Sie bitte dem Unterlagenanforderungsblatt. Diese sowie alle relevanten Vordrucke finden Sie ebenfalls unter der Rubrik Formulare.

Prüfung und Bewertung des Projektantrages

Das GTS prüft die eingereichten Anträge zuerst auf Erfüllung der programmspezifischen Voraussetzungen. Als nächster Schritt erfolgt die fachliche Prüfung, wobei die deutschen Projektbestandteile vom GTS unter Einbeziehung nationaler Fachstellen und die polnischen Projektbestandteile von der in Wrocław befindlichen Einheit der Abteilung für grenzüberschreitende Zusammenarbeit des Ministeriums für Regionalentwicklung geprüft werden. Anschließend findet die Bewertung der grenzübergreifenden Qualität statt, die das GTS durchführt. Die nähere Beschreibung zu den einzelnen Phasen finden Sie hier.

Detaillierte Informationen zum Verfahren finden Sie im Gemeinsamen Umsetzungsdokument zum Operationellen Programm der grenzübergreifenden Zusammenarbeit Sachsen – Polen 2007-2013 (Allgemeiner Teil, Punkt 7).

Entscheidungen über Projektanträge

Der Begleitausschuss, der ein binationales Gremium ist, entscheidet abschließend, welche Projekte eine finanzielle Unterstützung erhalten können. Voraussichtlich im Frühherbst dieses Jahres ist eine Sitzung des Begleitausschusses vorgesehen, in der erste Entscheidungen über Projektanträge getroffen werden.

Partnersuche leicht gemacht

Unter der Rubrik "Formulare" steht Ihnen ein Vordruck für Kooperationsgesuche zur Verfügung. Sollten Sie auf der Suche nach einem geeigneten sächsischen oder polnischen Partner für Ihr Vorhaben sein, füllen Sie einfach das Kooperationsgesuch aus, das nach Prüfung im Gemeinsamen Technischen Sekretariat in der Kooperationsbörse dieser Webseite veröffentlicht werden wird. Zum Formular und weiteren Details gelangen Sie hier.