Fördergrundlagen
Auf der Grundlage von Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 haben der Freistaat Sachsen und die Republik Polen das Operationelle Programm der grenzübergreifenden Zusammenarbeit Sachsen - Polen 2007 - 2013 erarbeitet. Es wurde am 21. Dezember 2007 von der Europäischen Kommission genehmigt.
Neben der oben aufgeführten Vorschrift gelten weitere Verordnungen der Europäischen Kommission. Sie finden diese sowie das Programmdokument unter der Rubrik Rechtsgrundlagen.
Die Fördergebiete werden von der Europäischen Kommission für alle Programme der "Europäischen Territorialen Zusammenarbeit" in Europa festgelegt. Auf der Seite Fördergebiete finden Sie sowohl eine graphische Übersicht als auch die Auflistung der Landkreise und Kreisfreien Städte auf sächsischer und polnischer Seite, in denen gemeinsame Vorhaben umgesetzt werden können.
Am meisten wird Ihr Interesse darauf gerichtet sein, ob Ihr Vorhaben den inhaltlichen Förderschwerpunkten entspricht und ob Sie berechtigt sind, einen Fördermittelantrag zu stellen. Antworten darauf erhalten Sie unter den Rubriken Förderinhalte und berechtigte Antragsteller.